GEMA Abwicklung
Jede Erstellung von Tonträgern unterliegt der Pflicht zur
Meldung an die im Land tätige Gesellschaft für
musikalische Aufführungsrechte und mechanische Verfügungsrechte - der GEMA,
Austro-Mechana, Suisa.
Der Kunde (Beauftrager einer CD/DVD- Produktion) verpflichtet sich, für die Produktion von Tonträgern
die entsprechende GEMA-Anmeldung inklusive den vollständigen Angaben zu Titeln und Spieldauer,
Produzenten, Verlegern durchzuführen.
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Für die Auslieferung benötigen wir von der GEMA eine Freistellung für jede Produktion. Liegt die Freistellung zur Auslieferung nicht vor, kann eine Auslieferung nur unter Berechnung der Höchstlizenz für Tonträger erfolgen.
Die Gebühren werden durch die GEMA erhoben und sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen.
Gerne sind wir Ihnen bei der GEMA-Abwicklung behilflich.
Sprechen Sie uns dazu einfach an. |